Gutachten
Gutachtensprechstunde beim Augenarzt
In unserer Praxis bieten wir Ihnen professionelle und umfassende Gutachtensprechstunden für verschiedene Anforderungen an, egal ob Führerschein, für das Fliegen oder den Wassersport.

Wofür benötigt man ein augenärztliches Gutachten?
Es gibt verschiedene Anlässe im Leben, die ein augenärztliches Gutachten erfordern. Am häufigsten führen wir Gutachten zum Führen eines Kraftfahrzeugs oder Eignungsgutachten im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen beispielsweise für Polizei oder Feuerwehr durch. Auch für Fliegergutachten (Privat- und Berufspiloten), Sportbootführerschein-Gutachten oder Farbsehtests (beispielsweise für angehende Elektrotechniker) können Sie sich gerne einen Termin in unserer Spezialsprechstunde vereinbaren.
Unsere Leistungen umfassen
Führerscheinsehtests
Für den Erwerb eines Führerscheins ist ein Sehtest vorgeschrieben, der in der Regel bei einem Optiker oder Augenarzt durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Sehtests wird die Sehschärfe gemessen. Er gilt als bestanden, wenn die Sehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens 70 % beträgt. Erreicht man nicht diese Mindestanforderung, muss ein augenärztliches Gutachten erstellt werden.
Führerscheingutachten für alle Fahrzeugklassen
Ob PKW, Motorrad, LKW oder Bus – je nach Führerscheinklasse sind unterschiedliche Anforderungen an die Sehfähigkeit vorgeschrieben. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Parameter überprüft und dokumentiert werden.
Fliegergutachten (AMC 1 und 2)
Als angehender oder aktiver Privat- oder Berufspilot benötigen Sie ein spezielles augenärztliches Gutachten. Dieses bestätigt, dass Sie die strengen visuellen Anforderungen der Luftfahrtbehörden erfüllen.
Sportbootführerschein-Gutachten
Wer auf dem Wasser unterwegs sein möchte, benötigt ebenfalls eine augenärztliche Bestätigung. Wir prüfen Ihre Eignung für das Führen von Sportbooten und stellen die erforderlichen Nachweise aus.
Polizeibewerber und –anwärter
Eignungsuntersuchung für Polizeidienst
Farbsehtests
Ein Anomaloskop ist ein Gerät, das verwendet wird, um Farbsehstörungen, insbesondere Rot-Grün-Sehschwächen zu diagnostizieren. Es ist vor allem bei Berufen wichtig, in denen Farben eine kritische Rolle spielen, wie z. B. in der Elektrotechnik.
Blindengeldgutachten
Ein Blindengeldgutachten wird erstellt, um die Anspruchsberechtigung auf Blindengeld oder ähnliche Leistungen zu prüfen. Der Augenarzt untersucht dabei, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstufung als blind oder hochgradig sehbehindert erfüllt sind.
Untersuchungsumfang
In der Gutachtensprechstunde führen wir umfassende Tests durch, darunter:
- Messung der Sehschärfe
- Farbsehvermögen
- Augenstellung und Augenbeweglichkeit
- Räumliches Sehvermögen
- Dämmerungssehvermögen und Blendungsempfindlichkeit
- Gesichtsfelduntersuchung
- Beurteilung der allgemeinen Augengesundheit
Wichtige Hinweise für Ihren Termin
- Bitte bringen Sie zur Untersuchung einen gültigen Ausweis mit.
- Falls Sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, denken Sie an diese sowie an den Brillenpass oder frühere Gutachten.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin – wir stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz und moderner Diagnostik zur Seite.
Kosten für das augenärztliche Gutachten
Augenärztliche Gutachten und der Führerscheinsehtest gehören nicht zu den Leistungen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wir bieten Ihnen diese Gutachten auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an. Die Kosten variieren je nach Untersuchungsaufwand.

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